Update zur Registrierkassen Gesetzgebung: Ergreifen Sie Maßnahmen!

Seit dem 1. Januar 2020 verpflichtet die Registrierkassengesetzgebung die Unternehmer, elektronische Registrierungssysteme (wie z.B. eine Registrierkasse) mit einer zertifizierten, betrugssicheren technischen Sicherheitsvorrichtung (TSE) zu schützen.

 

Was ist der Zweck dieses Gesetzes?

Zweck dieses Gesetzes ist es, die Manipulation von digitalen Daten zu verhindern. Durch den Einsatz eines TSE-Systems können Prozesse im System aufgezeichnet werden und es ist möglich, spätere Änderungen und Lücken zu erkennen. So muss beispielsweise die Steuerhinterziehung über Registrierkassen verhindert werden.

 

Eine weitere Verlängerung des Umstellungszeitraums, nicht für alle

Ursprünglich sollte die Verordnung für den Einsatz einer TSE bereits am 1. Januar 2020 in Kraft treten. Allerdings gab es zu diesem Zeitpunkt noch keine zuverlässigen technischen Schutzsysteme auf dem Markt. Daher wurde eine “Einspruchsfrist” bis zum 30. September 2020 gewährt.
Aufgrund von Covid-19 und dessen Folgen haben viele Unternehmen Probleme mit der Implementierung von Checkout-Lösungen. So mussten beispielsweise die neuen Mehrwertsteuersätze in Registrierkassen umgewandelt werden. Die Länder haben im Juli 2020 eigene Regelungen mit dem Ziel, den Zeitraum, in dem keine Einwände erhoben werden, für bestimmte Fälle bis zum 31. März 2021 zu verlängern. Eine Übersicht über die Fristen für jedes Bundesland finden Sie hier, einschließlich einer weiteren Erläuterung: https://kassensichv.net/en/overview-executive-decrees-kassensichv-germany/

 

Für wen gilt diese verlängerte Einspruchsfrist?

Unternehmen müssen nachweisen können, dass sie die Umstellung ihrer Registrierkassen bis zum 30. September 2020 (oder früher, je nach Bundesstaat) durchgeführt haben. Eine Fristverlängerung ist nur gültig, wenn Sie dies nachweisen können und einen separaten Antrag auf Verlängerung gestellt haben. Deshalb ist es wichtig, dass Sie handeln!

Wenn Sie vor dem 30. September 2020 eine Bestellung aufgegeben oder einen Vertrag für ein POS-System unterzeichnet haben, das den gesetzlichen Anforderungen entspricht (oder wenn die Installation einer TSE bereits geplant ist), werden keine Einwände erhoben.
Die Sicherheitsvorschriften für Ihre Registrierkasse können derzeit durch den Kauf der richtigen Hardware oder durch die Implementierung eines TSE-Systems über die Cloud erfüllt werden. Wir raten Ihnen, ein Cloud-basiertes TSE-System zu verwenden, da dies mit Blick auf die Zukunft aufgrund der automatisierten Aktualisierungen und Erweiterungsmöglichkeiten vorteilhafter ist.

 

Ein Cloud-basiertes TSE-System, die Vorteile auf einen Blick:

  • Geringe Kosten: Mit dieser Lösung sind keine Einrichtungskosten verbunden. Sie müssen auch keine teure Hardware kaufen.
  • Sie behalten die volle Kontrolle: Sie können Ihre Daten problemlos exportieren und verwalten. Über das Dashboard behalten Sie den Überblick.
  • Automatisch auf dem neuesten Stand: Software-Updates werden automatisch und ohne Komplikationen durchgeführt. Es muss keine neue Hardware angeschafft werden.
  • Voll reaktionsfähig: Das Cloud-basierte TSE-System eignet sich auch für mobile Geräte wie iPads. Es funktioniert auf allen Betriebssystemen.
  • Zukunftsorientiert: Bei der Re-Zertifizierung der TSE müssen Sie selbst nichts ändern. Der Anbieter der Cloud-basierten Software wird diese Änderungen für Sie vornehmen.
  • Erweiterungsmöglichkeiten: Die Software enthält Erweiterungsmöglichkeiten. Auf diese Weise können Sie auf einfache Weise Werkzeuge oder externe Buchhaltungssoftware zu Ihrem System hinzufügen.

 

Wählen Sie CashDesk, wählen Sie Sicherheit

Als ein Unternehmen, das seit Jahren intelligente Softwarelösungen entwickelt, bieten wir jetzt ein Cloud-basiertes TSE-System an. Dieses System kann leicht zur CashDesk Lieferservice Software hinzugefügt werden. Bitte kontaktieren Sie uns.

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